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VerfGH Sachsen, 27.05.2004 - 29-IV-04 |
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- VerfGH Sachsen, 18.10.2001 - 17-IV-01
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.05.2004 - 29-IV-04
Dazu ist dem Verfassungsgerichtshof die angegriffene Entscheidung vorzulegen oder jedenfalls ihrem wesentlichen Inhalt nach mitzuteilen (SächsVerfGH, Beschluss vom 18.10.2001 - Vf. 17-IV-01 - ; st.Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 31.03.2005 - 8-IV-05 Dafür ist es u.a. erforderlich, die angegriffenen Entscheidungen vorzulegen oder zumindest ihren wesentlichen Inhalt mitzuteilen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Mai 2004 - Vf. 29-IV-04; ständige Rechtsprechung).
- VerfGH Sachsen, 31.03.2005 - 1-IV-05 Dafür ist es u.a. erforderlich, die angegriffenen Entscheidungen vorzulegen oder zumindest ihren wesentlichen Inhalt mitzuteilen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Mai 2004 - Vf. 29-IV-04; ständige Rechtsprechung).